Schulreglement Sekundarstufe

Schulreglement Sekundarstufe 1 ab 1.8. 2023 - Vernehmlassungsverfahren

22. September 2021

Sehr geehrte Frau Hofer, liebe Christine,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

Danke für die Rückmeldung seitens der Gemeindeverwaltung zu den Vernehmlassungseingaben. Die SP Grosshöchstetten hält an ihrer Position fest, dass das Vorgehen inkl. Kommunikation an die Bevölkerung nicht korrekt erfolgt ist. Da die SP aber das Grundanliegen, nämlich die Einführung eines durchlässigen Schulmodells, absolut unterstützt und diesen Prozess weder gefährden noch verzögern möchte, verzichten wir auf weitere Opposition.

Die SP betont jedoch, dass der Gemeinderat jederzeit verpflichtet ist, alle anwendbaren und gültigen Gesetze, Reglemente und Verordnungen einzuhalten, auch diejenigen, welche in seiner eigenen Kompetenz liegen. Sollten Änderungen in Gemeindeerlassen notwendig sein, sind sie gemäss ordentlichem Verfahren und mit genügend Zeit durchzuführen. Der stufengerechte Einbezug der Bürgerinnen und Bürger ist sicher zu stellen. Grundsätzlich sollten Regelungen so gestaltet sein, dass sie längerfristig verlässliche Grundlagen bilden.

Ausserdem regen wir an, immer wieder sehr gut zu überlegen, wann eine Info Veranstaltung und/oder ein öff. Mitwirkungsverfahren dazu beitragen kann, Beschlüsse des Gemeinderats in der Bevölkerung breiter abzustützen. Es kommt immer wieder zu "Schnellschüssen", auf welche zurückgekommen werden muss, damit "die Kirche im Dorf bleibt". In letzter Zeit waren das bekanntlich der Entscheid zur Schulschliessung Schlosswil und die übers Ziel hinausschiessende Anpassung des Kommissionsreglements.

Danke für die Kenntnisnahme und freundliche Grüße.

Für die SP Grosshöchstetten,

Nadja Burri, Karin Berger-Sturm und Martin Binggeli

Stellungnahmen des Gemeinderats auf unsere wichtigsten Kritikpunkte:

26. August 2021

Die Sachgeschäfte, welche den Stimmberechtigten obligatorisch zur Abstimmung zu unterbreiten sind, regeln Art. 33 (Urne) und Art. 35 (Gemeindeversammlung) der Gemeindeordnung (GO). Die explizite Abstimmung über ein Schulmodell gibt die GO oder eine andere übergeordnete Gesetzgebung nicht vor.
Ein durchlässiges Schulmodell bedarf nach Kant. Volkschulgesetz (Art. 46, Abs .4) auf Gemeindestufe eine reglementarische Grundlage, welche mit dem neuen Schulreglement geschaffen wird. Nach GO unterliegt dieses Reglement dem fakultativen Referendum, jedoch keiner obligatorischen Abstimmung. Durch das fakultative Referendum bleibt die Reglementsgrundlage und damit der Entscheid im Einflussbereich der Stimmberechtigten.

Es trifft zu, dass das Funktionendiagramm in diesem Punkt zu undifferenziert formuliert und anzupassen ist. Über die Einführung eines durchlässigen Schulmodells an der Sekundarstufe I könnte nur abgestimmt werden, wenn gegen das Schulreglement erfolgreich das fakultative Referendum ergriffen würde.
Das Funktionendiagramm ist eine gemeinderätliche Verordnung, mit welcher keine zur GO im Widerspruch stehende Bestimmungen und Kompetenzdelegation nach oben durchgesetzt werden kann. Für die Einführung eines durchlässigen Schulmodells ist das Schulreglement ausreichend und das vom Gemeinderat gewählte Vorgehen somit korrekt.
Mit einem rechtskräftigen Schulreglement ist die Umsetzung eines durchlässigen Modells möglich. Der Erlass zum heutigen Zeitpunkt ist nötig, weil die geplante Einführung per 1.8.2023 und damit verbundene Planung eine rechtsverbindliche Grundlage voraussetzt.
Im September 2020 wurde die Bevölkerung mit einer Medienmitteilung über die Absichten informiert. Die Nachbargemeinden wurden in den bisherigen Planungsprozess eingebunden. Nach Erlass des Schulreglements wird nochmals über die definitive Einführung des durchlässigen Modells an der Sekundarstufe I zu informieren sein.

Die Organisation der Schulleitung dürften vor allem die Eltern von schulpflichtigen Kindern interessieren. Diese wurden soweit nötig stets über die interimistische Leitung per Elternbriefe informiert. Eine gesamtheitliche Orientierung erfolgte jüngst über die Info-Broschüre «Schäri Stei Papier». Die Websites wurden mittlerweile den aktuellen Verhältnissen angepasst.

Wie bereits erwähnt, benötigt ein durchlässiges Schulmodell eine reglementarische Grundlage, welche mit dem Schulreglement geschaffen wird und dem fakultativen Referendum untersteht und in diesem Rahmen im Entscheidbereich der Stimmberechtigten ist. Im Begleitmail war die Festlegung des Zusammenarbeitsmodell innerhalb der Durchlässigkeit angesprochen, also die Wahl zwischen den Modellen 3a, 3b und 4. Der Kern der Durchlässigkeit ist, dass die SuS in den betroffenen Fächern Deutsch, Math. und Franz. auf gleichen oder unterschiedlichen (Sek./Real gemischt) Niveaus unterrichtet werden können und je nach Leistung das Niveau bei Bedarf gewechselt werden kann. Dies hat zur Folge, dass sich die SuS-Zahlen pro Fach und Niveau pro Semester resp. Schuljahr verändern und sich entsprechend auf die Wahl des Modells auswirken können. Dies bedingt einen verhältnismässig kurzfristigen, flexiblen Planungsspielraum, welcher mit einer Festschreibung des Zusammenarbeitsmodell in einem Reglement oder Beschluss des Stimmvolks nicht gewährleistet ist und daher nicht sinnvoll erscheint. Für Grosshöchstetten zeichnen sich aufgrund der Schülerzahlen eher Organisationsformen mit niveaudurchmischten Stammklassen ab (Modell 3b, Modell 4 oder eine Mischform). Grundsätzlich sind die Schulen in der Organisation frei und nicht modellgebunden. Sowohl beim Modell 3b und 4 bleiben die SuS ab dem 7. Schuljahr unabhängig ihres Niveaus und allfälligen Wechseln in ihren Stammklassen. Mit niveaugemischten Stammklassen wird die Grundlage für eine günstige, längerfristige Organisation gebildet.

Schulreglement Sekundarstufe 1 ab 1.8. 2023 - Vernehmlassungsverfahren

16. August 2021

Sehr geehrte Frau Hofer, liebe Christine,

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

Besten Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Vorschlag des Gemeinderates für die Überarbeitung des Schulreglements.

1. Grundsätzliches

  1. 1.1.  Die SP Grosshöchstetten begrüsst im Grundsatz, dass ein durchlässiges Modell für die SekI Stufe eingeführt werden soll und dass ein entsprechendes Schulreglement erstellt werden soll. Allerdings erscheint uns das Vorgehen nicht korrekt womit die Umsetzung gefährdet wird. Die SP Grosshöchstetten ist der Ansicht, das Schulreglement könne zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf diese Weise neu definiert werden. Gemäss Funktionendiagramm Zeile 93 ist die Wahl des Schulmodells Sache der Stimmbevölkerung. Eine Abstimmung dazu hat aber noch nicht stattgefunden. Die Begleitmail zur Vernehmlassung sowie die Kurzmitteilung des GR vom 18.9.20 sind nicht korrekt, da dort von einem de facto Beschluss des Schulmodells durch den GR die Rede ist. Zitat aus der MM: "Über die definitive Einführung eines durchlässigen Schulmodells sowie den Zeitpunkt entscheidet dann der Gemeinderat, wenn die dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen auf dem Tisch liegen“. Somit ist mindestens die Umsetzung gemäss Formulierung von Art. 2 des Reglemententwurfs in dieser Form zur Zeit nicht möglich.

  2. 1.2.  Korrekt wäre u.E. eine Information des GR über das geplante Vorgehen zur Einführung eines durchlässigen Modells mit Zeitplan, ggfs. mit einer Infoveranstaltung und der Abstimmung. Dabei sollten die Entscheidgrundlagen wie Schülerzahlentwicklung, verfügbarer Schulraum, Entwicklung der Kooperation / Verhandlungen mit den Nachbargemeinden u.dgl. klar dargelegt werden.

  3. 1.3.  Die SP begrüsst die Weiterentwicklung der Schulen zu einer Schule Grosshöchstetten und nimmt erleichtert zur Kenntnis, dass für die unsichere interimistische Schulleitung der SekI scheinbar eine ganzheitliche Lösung gefunden wurde. Leider hat die Bevölkerung über diese wichtige Entwicklung bisher keine Informationen erhalten und Schul- und Gemeindewebseite sind widersprüchlich. Umso wichtiger ist es, dass nicht nur ein Schulreglement für die Sek I Stufe erstellt wird, sondern ein Schulreglement über alle Zyklen der Schule Grosshöchstetten.

  4. 1.4.  Abgesehen von dem generellen Vorbehalt gem. vorstehendem Absatz 1.1 ist die SP der Meinung, die infolge des kürzlichen Referendums geschaffene Bildungskommission sei explizit als zuständige Schulbehörde zu erwähnen, nicht bloss per Verweis auf das Kommissionsreglement.

  5. 1.5.  Die SP findet es sehr problematisch, ein Schulreglement genau während der Sommerferien zu vernehmlassen. Die extrem wichtige innerparteiliche Mitwirkung der direkt betroffenen Eltern schulpflichtiger Kinder wird damit praktisch verunmöglicht.

  6. 1.6.  Die Erklärung des Gemeinderates im Begleitmail „Die Modellwahl selber soll reglementarisch nicht festgeschrieben werden, weil diese abhängig von den jeweiligen Schülerinnen- und Schüler-Zahlen (SuS) und deren Niveau (Sek./Real) ist und mit der Schuljahresplanung festgelegt wird“ ist nicht akzeptabel. Die Wahl des Schulmodells darf nicht nur auf Effizienzüberlegungen basieren, sondern muss auch die Entwicklung des Sozialgefüges für die Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und damit die Grundlage für eine günstige längerfristige Organisation bilden. Das Modell soll, wie in der Verordnung vorgesehen, von den Stimmbürgern festgelegt werden.

2. Spezifische Rückmeldungen
     2.1.
Artikel 4 müsste grammatikalisch noch überarbeitet werden.

Danke für die Kenntnisnahme und freundliche Grüsse, Für die SP Grosshöchstetten,

Nadja Burri, Karin Berger-Sturm und Martin Binggeli